Hallensport ab dem 2. Juni möglich
Bitte beachten, dass nur die öffentlichen und privaten Sportstätten freigegeben wurden - nicht der öffentliche Raum wie z. B. Wälder, Trimm-Dich-Pfade oder öffentliche Straßen!
Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 22.05.2020 für den Sport in Baden-Württemberg.